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Blonki86
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Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie Anlagen zu Kenntnisnahme und der eventuellen Stellungnahme.
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte ist schuldig des Hausfriedensbruch, strafbar gemäß § 123 StGB. Er wird daher zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt.