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Das Verfahrenshandbuch ist ein verbindlicher Leitfaden für alle Bediensteten der hessischen Regierungspräsidien, die für die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zuständig sind oder an solchen Verfahren beteiligt werden. Hierdurch werden die Anforderungen nach § 10 Abs. 5a Nr. 2 BImSchG erfüllt und es gilt auch für kleinere Vorhaben und Vorhaben zur Eigenversorgung mit Elektrizität, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen fallen.
Zielsetzung ist es, die immissionsschutzrechtlichen Verfahren unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen so durchzuführen, dass insbesondere der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Gefahren sichergestellt ist und die abschließende Entscheidung einer Überprüfung in einem Rechtsbehelfsverfahren standhält. Eine Ablaufoptimierung der Verfahrensführung soll dazu beitragen, die gemäß § 10 Abs. 6 a BImSchG vorgegebenen Verfahrenslaufzeiten nach Möglichkeit auch weiterhin sicher zu unterschreiten. Dieses Verfahrenshandbuch legt Qualitätsstandards für die Abwicklung der Verfahren fest.
Diese Ziele richten sich an die zuständigen Bediensteten, aber auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der beteiligten Behörden und der Dezernate des Regierungspräsidiums. Sie sind aufgefordert, alles Erforderliche zu tun, um die gesetzten Ziele zu erreichen.
Das Verfahrenshandbuch soll darüber hinaus
- die Verfahren beschreiben,
- Hilfestellung für die Verfahrensführung geben und
- eine Informationsquelle für spezifische Verfahrensfragen darstellen.