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Kommunale Psychiatrie
created Thursday July 10, 08:12 by LPD24
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Psychiatriebeirat:
Dieses Gremium berät die für die Psychiatrie zuständigen Politiker einer Gemeinde oder eines Bezirks, z.B. den Stadtrat für Gesundheit, der allerdings an die Empfehlungen nicht gebunden ist.
Es gibt eine Geschäftsordnung, in der Mitgliedschaft und Stimmberechtigung geregelt sind.
Mitglieder des Psychiatrie-Beirats sind berufene Vertreter von Projekten, Institutionen, Kliniken, niedergelassenen Psychiatern, Angehörigen und Psychiatrie-Erfahrenen.
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften:
Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) ist das Herzstück der Gemeindepsychiatrie. Hier treffen sich auf freiwilliger Basis Vertreter aller psychosozialen Träger und Projekte, der Angehörigen, der Beratungsstellen und interessierte Bürger. Auch Psychiatrie-Erfahrene sind willkommen.
Viele PSAGs haben eine Geschäftsordnung und einen Sprecher; sie diskutieren Fachthemen wie z.B. neue Entwicklungen und Angebote oder suchen nach Lösungen für Versorgungslücken. Die Ergebnisse ihrer Diskussionen sind für Kommunalpolitiker zwar unverbindlich, haben aber empfehlenden Charakter.
Häufig finden die entscheidenden Auseinandersetzungen in Untergruppen statt, z.B. zum Thema Sucht, Wohnungslosigkeit oder Arbeit. So ist die PSAG auch wichtig für die Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen.
Gemeindepsychiatrischer Verbund:
Der Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) ist ein verbindlicher Zusammenschluss der wesentlichen Leistungserbringer einer definierten Versorgungsregion, also vor allem der Träger der ambulanten und stationären Eingliederungshilfe.
Die Mitglieder verpflichten sich zur Kooperation und zur Organisation umfassender psychiatrischer Hilfen, vor allem für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und einem komplexen Hilfebedarf.
Dieses Gremium berät die für die Psychiatrie zuständigen Politiker einer Gemeinde oder eines Bezirks, z.B. den Stadtrat für Gesundheit, der allerdings an die Empfehlungen nicht gebunden ist.
Es gibt eine Geschäftsordnung, in der Mitgliedschaft und Stimmberechtigung geregelt sind.
Mitglieder des Psychiatrie-Beirats sind berufene Vertreter von Projekten, Institutionen, Kliniken, niedergelassenen Psychiatern, Angehörigen und Psychiatrie-Erfahrenen.
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften:
Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) ist das Herzstück der Gemeindepsychiatrie. Hier treffen sich auf freiwilliger Basis Vertreter aller psychosozialen Träger und Projekte, der Angehörigen, der Beratungsstellen und interessierte Bürger. Auch Psychiatrie-Erfahrene sind willkommen.
Viele PSAGs haben eine Geschäftsordnung und einen Sprecher; sie diskutieren Fachthemen wie z.B. neue Entwicklungen und Angebote oder suchen nach Lösungen für Versorgungslücken. Die Ergebnisse ihrer Diskussionen sind für Kommunalpolitiker zwar unverbindlich, haben aber empfehlenden Charakter.
Häufig finden die entscheidenden Auseinandersetzungen in Untergruppen statt, z.B. zum Thema Sucht, Wohnungslosigkeit oder Arbeit. So ist die PSAG auch wichtig für die Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen.
Gemeindepsychiatrischer Verbund:
Der Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) ist ein verbindlicher Zusammenschluss der wesentlichen Leistungserbringer einer definierten Versorgungsregion, also vor allem der Träger der ambulanten und stationären Eingliederungshilfe.
Die Mitglieder verpflichten sich zur Kooperation und zur Organisation umfassender psychiatrischer Hilfen, vor allem für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und einem komplexen Hilfebedarf.
