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Umgang mit der Polizei PART3
created Aug 5th, 08:26 by mna123456
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Hier sind sieben besonders wichtige Rechte, die Du im Umgang mit der Polizei unbedingt kennen solltest.
1. Es gibt in Österreich keine generelle Ausweispflicht. Wenn Polizist:innen Deinen Ausweis sehen wollen, brauchen sie einen Grund. Und der muss zur Situation passen. Grundsätzlich gibt es für österreichische Staatbürger:innen keine Ausweispflicht, Du musst also keinen Ausweis mitführen. Wenn du am Abend fortgehst und unter 18 bist, solltest Du aber einen Ausweis mitführen, damit du dein Alter nachweisen kannst. Die Polizei darf auch nicht einfach deinen Ausweis überprüfen. "Weil ich das sage" reicht als Begründung für eine Ausweiskontrolle/Identitätsfeststellung ebenso wenig wie der Verweis auf irgendeinen Paragraphen. Wann die Polizei dine Identität überprüfen darf, ist gesetzlich geregelt. Die Polizei braucht also immer beides: Einen passenden Zweck und einen passenden Anlass.
Die meisten Gründe sind im Paragraf 35 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) festgelegt. Fast immer beruft sich die Polizei auch auf diesen Paragrafen. Was Polizist:innen bei Fragen nach der Begründung einer Identitätsfeststellung deshalb gerne machen: Sie sagen als "Begründung" einfach: "Paragraf 35 SPG". Doch das alleine reicht nicht und ist nicht zulässig. Das könnt ihr verweigern. Einen Grund für eine "I-Feststellung" gibt es nur, wenn die Begründungen, die im Paragrafen genannt werden, auch zutreffen.
1. Es gibt in Österreich keine generelle Ausweispflicht. Wenn Polizist:innen Deinen Ausweis sehen wollen, brauchen sie einen Grund. Und der muss zur Situation passen. Grundsätzlich gibt es für österreichische Staatbürger:innen keine Ausweispflicht, Du musst also keinen Ausweis mitführen. Wenn du am Abend fortgehst und unter 18 bist, solltest Du aber einen Ausweis mitführen, damit du dein Alter nachweisen kannst. Die Polizei darf auch nicht einfach deinen Ausweis überprüfen. "Weil ich das sage" reicht als Begründung für eine Ausweiskontrolle/Identitätsfeststellung ebenso wenig wie der Verweis auf irgendeinen Paragraphen. Wann die Polizei dine Identität überprüfen darf, ist gesetzlich geregelt. Die Polizei braucht also immer beides: Einen passenden Zweck und einen passenden Anlass.
Die meisten Gründe sind im Paragraf 35 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) festgelegt. Fast immer beruft sich die Polizei auch auf diesen Paragrafen. Was Polizist:innen bei Fragen nach der Begründung einer Identitätsfeststellung deshalb gerne machen: Sie sagen als "Begründung" einfach: "Paragraf 35 SPG". Doch das alleine reicht nicht und ist nicht zulässig. Das könnt ihr verweigern. Einen Grund für eine "I-Feststellung" gibt es nur, wenn die Begründungen, die im Paragrafen genannt werden, auch zutreffen.
