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Umgang mit der Polizei PART4

created Aug 5th, 08:35 by mna123456


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Dazu gehören etwa:
Wenn anzunehmen ist, dass du im Zusammenhang mit einem "gefährlichen Angriff" stehst oder darüber Auskunft erteilen kannst. Ein "gefährlicher Angriff" ist eine strafbare Handlung, das umfasst auch Verwaltungsstrafen.
 
Wenn anzunehmen ist, dass du abgängig minderjährig bist.
 
Wenn du bewusstlos bist.
 
Wenn du dich im Sicherheitsbereich einer Sportveranstaltung aufhältst und ein Betretungsverbot möglich ist.
 
Eventuell wird die Polizei bei der Identitätsfeststellung auch auf den Paragraf 118 der Strafprozessordnung (StPO) verweisen. Der würde aber nur dann zum Tragen kommen, wenn eine mit Strafe bedrohte Situation vorliegen sollte und der Verdacht besteht, dass du daran beteiligt warst oder dazu Auskunft geben kannst.
 
Kontrolliert werden könnte deine Identität auch nach Paragraf 34b des Verwaltungsstrafgesetzes - aber nur, wenn du bei einer Verwaltungsübertretung auf frischer Tat betreten oder unmittelbar danach entweder glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt wirst. Oder mit Gegenständen angetroffen wirst, die auf eine Beteiligung an der Tat hinweisen. Verwaltungsübertretungen sind etwa Verkehrsdelikte - wobei die Polizei gern auch Aktivist:innen mit Verwaltungsstrafen überzieht, etwa wenn ohne Ankündigung auf der Straße protestiert wird.

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