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Umgang mit der Polizei PART6
created Aug 5th, 09:12 by mna123456
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ACHTUNG: Wenn du keine österreichische Staatsbürg:innenschaft hast, gibt es Sondergesetze. Laut Fremdenpolizeigesetz Paragraf 32 sind "Fremde" verpflichtet, ihr Reisedokument mit sich zu führen. Alternativ kannst du das Reisedokument in einer solchen Entfernung von deinem jeweiligen Aufenthaltsort verwahren, dass es möglich ist, innerhalb einer Stunde in Begleitung einer/s Polizist:in dorthin zu gelangen.
Wenn du einen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder nach dem Asylgesetz hast, genügt die Mitnahme deiner Karte bzw. des Nachweises. (Fremdenpolizeigesetz Paragraf 32) Wenn du EWR-Bürger:nnen, Schweizer Bürger:innen und begünstigte/r Drittstaatenangehörige/r bist, musst du dich in dem Ausmaß ausweisen und Dokumente mitführen, wie "auch österreichische Staatsbürger:innen verpflichtet sind, maßgebliche Dokumente auszuhändigen" und "mitzuführen" (Fremdenpolizeigesetz Paragraf 32). Die EWR besteht aus der EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen.
Das Fremdengesetz als Vorwand für Kontrollen
In den Fremdengesetzen gibt es außerdem Passagen, die regeln, dass deine Identität festgestellt werden kann, wenn der Verdacht bestehen würde, dass du dich ohne gültigen Aufenthaltstitel in Österreich aufhalten würdest. Das erleichtert natürlich rassistische Ausweiskontrollen sehr. Hier habe ich aufgeschrieben, was bei einer solchen rassistischen Massenkontrolle am Praterstern in Wien passiert ist.
Aber auch da braucht es einen nachvollziehbaren "Verdacht". Wenn du im breiten Tiroler oder Wiener Dialekt sprichst, wird die Begründung der Polizei spannend, falls du eine Beschwerde erhebst - mehr zu deinen Beschwerdemöglichkeiten im Punkt 7. Die bloße Teilnahme an einer Demonstration oder die Dokumentation einer Amtshandlung jedenfalls rechtfertigt in keiner Weise eine Identitätsfeststellung.
Wenn du einen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder nach dem Asylgesetz hast, genügt die Mitnahme deiner Karte bzw. des Nachweises. (Fremdenpolizeigesetz Paragraf 32) Wenn du EWR-Bürger:nnen, Schweizer Bürger:innen und begünstigte/r Drittstaatenangehörige/r bist, musst du dich in dem Ausmaß ausweisen und Dokumente mitführen, wie "auch österreichische Staatsbürger:innen verpflichtet sind, maßgebliche Dokumente auszuhändigen" und "mitzuführen" (Fremdenpolizeigesetz Paragraf 32). Die EWR besteht aus der EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen.
Das Fremdengesetz als Vorwand für Kontrollen
In den Fremdengesetzen gibt es außerdem Passagen, die regeln, dass deine Identität festgestellt werden kann, wenn der Verdacht bestehen würde, dass du dich ohne gültigen Aufenthaltstitel in Österreich aufhalten würdest. Das erleichtert natürlich rassistische Ausweiskontrollen sehr. Hier habe ich aufgeschrieben, was bei einer solchen rassistischen Massenkontrolle am Praterstern in Wien passiert ist.
Aber auch da braucht es einen nachvollziehbaren "Verdacht". Wenn du im breiten Tiroler oder Wiener Dialekt sprichst, wird die Begründung der Polizei spannend, falls du eine Beschwerde erhebst - mehr zu deinen Beschwerdemöglichkeiten im Punkt 7. Die bloße Teilnahme an einer Demonstration oder die Dokumentation einer Amtshandlung jedenfalls rechtfertigt in keiner Weise eine Identitätsfeststellung.
