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Umgang mit der Polizei PART7
created Aug 6th, 06:28 by mna123456
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2. Du hast das Recht, Amtshandlungen der Polizei zu filmen und zu fotografieren.
Die Polizei muss zulassen, wenn du ihre Arbeit dokumentierst, indem du sie fotografierst oder filmst. Die Polizei darf dich deshalb nicht wegweisen, solange du die Amtshandlung nicht behinderst.
Die einzige Ausnahme ist, wenn die Polizei gerade Hilfestellung im Zusammenhang mit einem Unfall leistet (geregelt im Paragraf 38 SPG). Es gibt immer wieder Berichte, dass die Polizei diesen sogenannten "Gafferparagrapfen" auch dazu benutzt, Menschen wegzuweisen, die eune Amtshandlung dokumentieren wollen. Das darf sie nicht.
Dass die Polizei zulassen muss, wenn sie bei Amtshandlungen gefilmt wird, hat im August 2019 auch der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt. Das gilt explizit auch, wenn einzelne Polizist:innen erkennbar sind.
Sogar auf der Homepage des Innenministeriums wird festgestellt, dass die Polizei zulassen muss, wenn ihre Amtshandlungen dokumentiert werden: "Bei Bild-, Video- oder Tonaufzeichnungen besteht für Exekutivbedienstete grundsätzlich keine aktiven Verhinderungsmöglichkeiten während der Amtshandlung."
Etwas anders sieht die Sache bei der Veröffentlichung von Bildern oder Videos aus. Es gab schon Verurteilungen, weil Menschen Videos von Polizist:innen bei Amtshandlungen veröffentlicht haben, etwa im April 2019 in Klagenfurt. Der ORF Kärnten hat von einem Fall berichtet (ob das Urteil rechtskräftig wurde oder ob es in eine höhere Instanz ging, geht aus dem Artikel nicht hervor). In einem anderen Fall im Juni 2019 hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass eine Veröffentlichung von Videos nicht zulässig ist.
Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, solltest du also die Gesichter der Polizist:innen unkenntlich machen. Bei den betroffenen von Amtshandlungen muss es ohnehin selbstverständlich sein, dass die Personen unkenntlich gemacht werden. Dokumentieren solltest du Amtshandlungen aber auf jeden Fall. Als Tipp für die Praxis: Sobald eine Amtshandlung beginnt, das Handy rausholen und die Kamera einschalten. So hast du alles dokumentiert, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Die Polizei muss zulassen, wenn du ihre Arbeit dokumentierst, indem du sie fotografierst oder filmst. Die Polizei darf dich deshalb nicht wegweisen, solange du die Amtshandlung nicht behinderst.
Die einzige Ausnahme ist, wenn die Polizei gerade Hilfestellung im Zusammenhang mit einem Unfall leistet (geregelt im Paragraf 38 SPG). Es gibt immer wieder Berichte, dass die Polizei diesen sogenannten "Gafferparagrapfen" auch dazu benutzt, Menschen wegzuweisen, die eune Amtshandlung dokumentieren wollen. Das darf sie nicht.
Dass die Polizei zulassen muss, wenn sie bei Amtshandlungen gefilmt wird, hat im August 2019 auch der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt. Das gilt explizit auch, wenn einzelne Polizist:innen erkennbar sind.
Sogar auf der Homepage des Innenministeriums wird festgestellt, dass die Polizei zulassen muss, wenn ihre Amtshandlungen dokumentiert werden: "Bei Bild-, Video- oder Tonaufzeichnungen besteht für Exekutivbedienstete grundsätzlich keine aktiven Verhinderungsmöglichkeiten während der Amtshandlung."
Etwas anders sieht die Sache bei der Veröffentlichung von Bildern oder Videos aus. Es gab schon Verurteilungen, weil Menschen Videos von Polizist:innen bei Amtshandlungen veröffentlicht haben, etwa im April 2019 in Klagenfurt. Der ORF Kärnten hat von einem Fall berichtet (ob das Urteil rechtskräftig wurde oder ob es in eine höhere Instanz ging, geht aus dem Artikel nicht hervor). In einem anderen Fall im Juni 2019 hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass eine Veröffentlichung von Videos nicht zulässig ist.
Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, solltest du also die Gesichter der Polizist:innen unkenntlich machen. Bei den betroffenen von Amtshandlungen muss es ohnehin selbstverständlich sein, dass die Personen unkenntlich gemacht werden. Dokumentieren solltest du Amtshandlungen aber auf jeden Fall. Als Tipp für die Praxis: Sobald eine Amtshandlung beginnt, das Handy rausholen und die Kamera einschalten. So hast du alles dokumentiert, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
