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Rechte als Arbeitnehmer:innen in Ö
created Oct 2nd, 07:00 by mna123456
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Als Abreitnehmer:in in Österreich haben Sie grundlegende Rechte wie Anspruch auf Lohnzahlung, bezahlten Urlaub, Kündigungsschutz, eine geregelte Arbeitszeit, das Recht auf Gleichbehandlung und eine ungestörte Freizeit. Sie haben auch ein Recht auf ein Dienstzeugnis, eine bezahlte Freistellung bei Kinderbetreuungs-Notfällen und Schutz vor Diskriminierung.
Bezahlte Lohnzahlung und Gehaltszahlung: Sie haben einen Anspruch auf eine pünktliche und vollständige Bezahlung Ihrer Arbeitsleistung sowie auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Urlaubsanspruch: Arbeitnhemer:innen haben ein Recht auf bezahlten Erholungsurlaub.
Kündigungsschutz: Sobald das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate dauert, besteht ein Anspruch auf Kündigungsschutz.
Arbeitszeitregelungen: Es gibt Regelungen zu Arbeitszeiten, Überstunden und Ruhezeiten, die nicht missachtet werden dürfen.
Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot: Diskriminierung jeglicher Art ist verboten und kann sanktioniert werden.
Anspruch auf ein Dienstzeugnis: Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein (gutes) Dienstzeugnis.
Recht auf Privatsphäre: Ihr Arbeitgeber darf keine persönlichen Informationen von Ihnen verlangen, die Sie nicht von sich aus preisgeben würden.
Freistellung: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellung bei fehlender Kinderbetreuung erhalten.
Meinungsfreiheit: Die Meinungsfreiheit gilt grundsätzlich auch am Arbeitsplatz, solange sie nicht die Arbeitsleistung direkt beeinträchtigt.
Bezahlte Lohnzahlung und Gehaltszahlung: Sie haben einen Anspruch auf eine pünktliche und vollständige Bezahlung Ihrer Arbeitsleistung sowie auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Urlaubsanspruch: Arbeitnhemer:innen haben ein Recht auf bezahlten Erholungsurlaub.
Kündigungsschutz: Sobald das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate dauert, besteht ein Anspruch auf Kündigungsschutz.
Arbeitszeitregelungen: Es gibt Regelungen zu Arbeitszeiten, Überstunden und Ruhezeiten, die nicht missachtet werden dürfen.
Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot: Diskriminierung jeglicher Art ist verboten und kann sanktioniert werden.
Anspruch auf ein Dienstzeugnis: Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein (gutes) Dienstzeugnis.
Recht auf Privatsphäre: Ihr Arbeitgeber darf keine persönlichen Informationen von Ihnen verlangen, die Sie nicht von sich aus preisgeben würden.
Freistellung: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellung bei fehlender Kinderbetreuung erhalten.
Meinungsfreiheit: Die Meinungsfreiheit gilt grundsätzlich auch am Arbeitsplatz, solange sie nicht die Arbeitsleistung direkt beeinträchtigt.
